AsJ Baden-Württemberg

 

Brigitte Gerstner-Heck

Vorsitzende Richterin am Verwaltungsgericht a. D.

Mitglied in der SPD seit 1972.

Vorsitzende der Schiedskommission der SPD Kreisverband Karlsruhe.

Drei erwachsene Kinder, von denen das älteste ebenfalls Mitglied der SPD ist. 

Auch nach meiner Pensionierung Anfang 2016 bin ich weiterhin in vielfältiger Weise juristisch tätig. Ich prüfe weiterhin in der Zweiten juristischen Staatsprüfung, unterrichte bei der Württembergischen Verwaltungs- und Wirtschafts-Akademie, bilde Rechtsanwälte im Ausländerrecht fort und übernehme den Vorsitz von Einigungsstellen nach dem Landespersonalvertretungsgesetz.

Mein rechtspolitisches Interesse gilt zum einen dem Ausländerrecht. Trotz unserer demographischen Entwicklung haben wir immer noch kein Zuwanderungsgesetz. Wird ein Nicht-EU-Bürger nicht als Flüchtling anerkannt und erhält er auch (z. B. als Bürgerkriegsflüchtling) keinen subsidiären Schutz, sind seine Chancen, dass er dennoch hier bleiben kann, besonders groß, wenn bei ihm wegen einer schweren Krankheit ein Abschiebungsverbot festgestellt wird. Integrationsleistungen werden dagegen nicht belohnt. Auch die im August 2016 neu geschaffene Möglichkeit zur Erteilung einer Duldung an Ausländer, die eine qualifizierte Berufsausbildung machen, wird in Baden-Württemberg regelrecht unterlaufen. Man hält es für wichtiger, die Anzahl der Abgeschobenen zu erhöhen und Menschen mit einem Arbeitsplatz sind leichter greifbar. Dies führt zu dem grotesken Ergebnis, dass dieser Personenkreis vermehrt abgeschoben wird. Erst wenn sich bei den Betroffenen aufgrund dieser Perspektivlosigkeit eine Depression mit Suizidgedanken einstellt, sind sie sicher vor einer Abschiebung sicher. In wessen Interesse kann so ein Irrsinn liegen?

Weiter halte ich es für dringend notwendig, dass der Mittelstand als tragende Säule der Gesellschaft entlastet wird und dafür die horrend hohen Einkommen stärker besteuert werden. Ein erster Schritt wäre, dass für Spitzenverdiener (ab einem Jahreseinkommen von max. 200.000 € für Alleinstehende) der bis 1990 geltende Spitzensteuersatz von 56 % wieder eingeführt wird.