AsJ Baden-Württemberg

 

VeranstaltungenASJ-Landeskonferenz 2016

Veröffentlicht in Veranstaltungen
am 10.11.2016


v.l.: Dr. Frank Bräutigam, Dr. Ingo Bott, Michael Rajkowski

 

Am 5. November 2016 fand in Karlsruhe die Landeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) statt. Schwerpunktthema war „Kamera ab, Ton läuft. – Medienöffentlichkeit bei Gerichtsverfahren“.

Grußworte hielten Gisela Fischer von der ASJ Karlsruhe und Sascha Binder, Innen- und Rechtspolitischer sowie Medienpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, der einen kurzen Überblick über die aktuellen rechtspolitischen Themen im Land gab.

Das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen in Gerichtsverfahren erscheint angesichts unseres Umgangs mit modernen Kommunikationsmitteln und eines gewandelten Medienverständnisses nicht mehr zeitgemäß. Deshalb soll es moderat gelockert werden. Bundesjustizminister Heiko Maas hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es Gerichten künftig ermöglicht, in bestimmten Fällen Aufzeichnungen bzw. Übertragungen zu gestatten. Außerdem sind Verbesserungen für Menschen mit Hör- und Sehbehinderung vorgesehen.

Ist das ein weiterer Schritt zur Modernisierung der Justiz? Oder wird dadurch der Gerichtssaal zur Showbühne? Können die Rechte aller Verfahrensbeteiligter immer gewahrt bleiben? Bringt es Menschen unseren Rechtsstaat näher, wenn die Urteilsverkündigung einer breiten Öffentlichkeit kommuniziert wird?

Dazu diskutierten Dr. Johannes Fechner (Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion), Dr. Ingo Bott (Rechtsanwalt) und Dr. Frank Bräutigam (Jurist, Journalist und ARD-Rechtsexperte). Die Moderation hatte Michael Rajkowski.

Veröffentlicht in Bundespolitik
am 10.10.2016

Der Bundestag hat am 24. Juni 2016 die Anpassung der Erbschaft- und Schenkungsteuer an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Das Gesetz musste jedoch nachverhandelt werden, weil der Bundesrat am 8. Juli 2016 die Reform der Erbschaftsteuer vorläufig gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen hat, weil CSU und CDU in allerletzer Sekunde noch steuerliche Sonderbehandlungen erzwungen haben, die das Gesetz erneut an die Grenze der Verfassungswidrigkeit schieben.

Die dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses entsprechende Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer ist unzureichend, weil die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nur halbherzig umgesetzt wurden. Die Privilegierung von Betriebsvermögen ist nach wie vor nur schwerlich mit dem Gleichheitssatz des Artikels 3 Grundgesetz vereinbar. Die Mandatsträger der SPD werden deshalb aufgefordert, sich auch weiterhin für die Beseitugung der Privilegierungen für Erben großer Unternehmen und für ein verfassungskonformes Erbschaftsteuerrecht einzusetzen.

Die Beachtung des Gleichheitssatzes ist dabei freilich nicht der einzige Aspekt von sozialer Gerechtigkeit. Soziale Gerechtigkeit verlangt gleichrangig auch die Beachtung des Sozialstaatsprinzips: Chancengleichheit und soziale Teilhabegerechtigkeit. Auch wenn diese Ziele nicht in einem Schritt erreichbar sind, muss ein verfassungskonformes Erbschaftsteuerrecht folgenden Anforderungen genügen:

• Die Erbschaftsteuer muss auch der Herstellung sozialer Chancengleichheit dienen.
• Mit der Erbschaftsteuer muss der Staat zielgerichtet auf gleiche Lebenschancen hinwirken.
• Reichtum darf sich nicht in der Folge der Generationen in den Händen weniger kumulieren und allein aufgrund von Herkunft oder persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwachsen.
• Die Konzentration des Vermögens der Superreichen darf nicht weiter steigen.
• Abgesehen von Freibeträgen für kleine und mittlere Erbschaften, ist die Verschonung von Steu-ern nur mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen, dem Gemeinwohl und der Verwirklichung des Sozial-staates zu rechtfertigen.

Veröffentlicht in Pressemitteilungen
am 12.07.2016

Der Bundestag hat am 24. Juni 2016 die Anpassung der Erbschaft- und Schenkungssteuer an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Das Gesetz muss jedoch nachverhandelt werden, weil der Bundesrat am 08. Juli 2016 die Reform der Erbschaftsteuer vorläufig gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Das ist verständlich, denn CSU und CDU haben in allerletzter Sekunde noch steuerliche Sonderbehandlungen erzwungen, die das Gesetz erneut an die Grenze der Verfassungswidrigkeit schieben.

Auch die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Baden-Württemberg sieht in dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz erhebliche verfassungsrechtliche Risiken, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur halbherzig umgesetzt wurde. Die ASJ fordert deshalb die Mandatsträger der SPD auf, im Vermittlungsverfahren die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beseitigung von Ungleichbehandlungen der Steuerbefreiungen strikt einzuhalten.