AsJ Baden-Württemberg

 

Nachrichten zum Thema Pressemitteilungen

Veröffentlicht in Pressemitteilungen
am 18.10.2018

Zu der Berufungsentscheidung des Landgerichts Gießen gegen die Ärztin Kristina Hänel erklärt Harald Baumann-Hasske, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ):

Die Rechtslage nach den Urteilen aus Gießen führt dazu, dass Ärzte nicht über die Durchführung von legalen Schwangerschaftsabbrüchen informieren dürfen. Wie aber soll eine Schwangere einen Arzt finden, der sie behandelt, wenn dieser nicht öffentlich erklären darf, dass er die Behandlung durchführt? Dies bedeutet eine Bevormundung, die mit dem Grundrecht der Informationsfreiheit nicht in Einklang stehe. Betroffene müssen ihr Recht auf Selbstbestimmung und auf freie Wahl des Arztes wahrnehmen dürfen.

Bei der Diskussion über § 219a StGB geht es nicht um den Schutz des ungeborenen Lebens, sondern um eine Beschränkung von Werbung oder Information. § 219a StGB soll davor bewahren, dass mit Schwangerschaftsabbrüchen unlauter Werbung betrieben wird. Das ist nicht nötig, denn § 27 der Berufsordnung der Ärzte verbietet unsachliche, anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung.

Es ist unsinnig an einer Vorschrift festzuhalten, die die Information über ein nach § 218a StGB nicht strafwürdiges Verhalten unter Strafe stellt. Das bedeutet einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Mediziner, der völlig unverhältnismäßig ist. Selbst das Landgericht in Gießen hält das Gesetz für unsinnig, sieht sich aber an den Wortlaut gebunden.

Es besteht dringender Handlungsbedarf durch den Gesetzgeber, aber CDU und CSU haben den Entwurf des Justizministeriums blockiert.

§ 219a StGB gehört abgeschafft. Über Jahrzehnte wurde er überhaupt nicht angewandt. Der nun durch die Debatte erzeugte Druck geht besonders zulasten der betroffenen Frauen und Mädchen. Das dürfen wir nicht hinnehmen.

Veröffentlicht in Pressemitteilungen
am 12.07.2016

Der Bundestag hat am 24. Juni 2016 die Anpassung der Erbschaft- und Schenkungssteuer an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Das Gesetz muss jedoch nachverhandelt werden, weil der Bundesrat am 08. Juli 2016 die Reform der Erbschaftsteuer vorläufig gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Das ist verständlich, denn CSU und CDU haben in allerletzter Sekunde noch steuerliche Sonderbehandlungen erzwungen, die das Gesetz erneut an die Grenze der Verfassungswidrigkeit schieben.

Auch die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Baden-Württemberg sieht in dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz erhebliche verfassungsrechtliche Risiken, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur halbherzig umgesetzt wurde. Die ASJ fordert deshalb die Mandatsträger der SPD auf, im Vermittlungsverfahren die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beseitigung von Ungleichbehandlungen der Steuerbefreiungen strikt einzuhalten.

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am 09.05.2016

Der Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Baden-Württemberg befasste sich bei seiner Klausurtagung auf der Insel Reichenau am 30.4./1.5.2016 auch mit dem Ergebnis der SPD bei der Landtagswahl 2016. Seine wichtigsten Folgerungen sind:

  • Eine personelle Neuausrichtung ist unerlässlich und muss offen diskutiert werden.
  • Die SPD muss sich aber auch inhaltlich neu ausrichten, um für die Mitte der Wählerinnen und Wähler attraktiv zu sein.
  • Dazu gehört Steuergerechtigkeit: Entlastung geringer Einkommen, Beseitigung von Steuervermeidung bei hohen Einkommen, effektive Verfolgung von Steuerhinterziehung und Umsetzung der Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Erbschaftsteuer, damit Superreiche nicht noch reicher werden.
  • Annahme der Oppositionsrolle im Landtag mit dem Ziel, die Regierung als die führende Fraktion effektiv zu kontrollieren.