AsJ Baden-Württemberg

 

Datenschutz

Arbeitnehmerdatenschutz

In den letzten Monaten hat sich gezeigt, dass der Arbeitnehmerdatenschutz vielfach nicht beachtet wird. Arbeitgeber greifen in grundrechtlich geschützte Rechtspositionen der Arbeitnehmer teilweise massiv ein, so z.B. bei Krankendaten, heimliches Filmen von Mitarbeitern, Kontodatenabgleich etc.
Die ASJ Baden-Württemberg ist der Meinung, dass das bestehende Bundesdatenschutzgesetz in wesentlichen Punkten ergänzt werden sollte und hat deshalb ein Thesenpapier zum Arbeitnehmerdatenschutz verabschiedet, in dem die Forderungen dargelegt werden.