AsJ Baden-Württemberg

 

Beschluss Landesparteitag

Tariftreuegesetz

Die SPD-Landtagsfraktion wird aufgefordert, bei der Ausarbeitung eines Tariftreuegesetzes einen Gesetzesentwurf mit folgenden Maßgaben einzubringen:

1. Der Anwendungsbereich des Gesetzes umfasst alle öffentlichen Bau- und Dienstleistungsaufträge

2. Die Vergabe der Aufträge wird davon abhängig gemacht, dass sich die Unternehmen verpflichten, ihre Arbeitnehmer und die der Subunternehmer bei Ausführung dieser Leistungen nach den jeweils in Baden-Württemberg für Tarifvertragsparteien geltenden Lohntarifen zu entlohnen.

Ziel des Antrags:
Das Gesetz verfolgt die Zielsetzung, Sozialdumping und Wettbewerbsverzerrungen bei der Vergabe öffentlicher Aufträge zu verhindern und eine Minderung der Belastung der sozialen Sicherungssysteme herbeizuführen.
Durch die bewusst weit erfolgte Fassung des Anwendungsbereiches (vgl. Entwurf unten) soll das Gesetz einen größtmöglichen Schutz bieten.
Dieses Gesetz soll die Vereinbarung des Koalitionsvertrag von „Grün-Rot“ vom 27.04.2011 zum Koalitionsvertrag umsetzen: Hier ist auf S. 22 und 23 unter der Überschrift „Mit dem Tariftreuegesetz Mittelstand und Beschäftigten schützen“ zwischen SPD und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN festgelegt, dass ein Tariftreuegesetz für Baden-Württemberg verabschiedet werden soll.