AsJ Baden-Württemberg

 

Kriminalprävention

Kommunale Kriminalprävention (KKP)

Die Bekämpfung der Kriminalität und der Verkehrsunfallursachen ist eine gesamtge-sellschaftliche Aufgabe. Um diese Aufgabe bewältigen zu können bedarf es der Information. Die Polizei ist in erster Linie „Datensammler“ was sowohl das Kriminalitätsgeschehen als auch die Unfallsituation in einer Kommune und dem Landkreis betrifft. Was sich seit Jahrzehnten bei der Unfallursachenbekämpfung bewährt hat, nämlich die Verkehrsschau, hat sich zwischenzeitlich auch bei der Kriminalitätsverhinderung bewährt. So wie es Unfallursachen gibt, die im Verkehrsraum liegen können, gibt es auch kriminalitätsfördernde Aspekte in der Kommune. An Hand mehrerer Beispiele soll dies deutlich werden: Menschen meiden in der Dunkelheit einen Straßenbereich, weil die Beleuchtung nicht ausreichend ist. Schüler begehen Ladendiebstähle in einem in der Nähe einer Schule liegenden Bushaltestelle, weil zwischen Schulende und Abfahrt des Schulbusses zu viel Wartezeit besteht. Buschwerk bis an den Gehweg und eine uneinsehbare Bushalte-stelle geben Tätern ein gutes Versteck.

Es war der damalige SPD-Innenminister Frieder Birzele von der SPD der Mitte der 1990er Jahre in den Städten Freiburg, Calw, Ravensburg und Weingarten gegen den Widerstand der anderen Parteien mit einem Pilotprojekt die Ära der Kommunalen Kriminalprävention startete. Von den 1109 Kommunen in Baden-Württemberg haben zwischenzeitlich rund ein Drittel der Städte und Gemeinden dauerhaft die KKP auf der Agenda.

Um überhaupt zu wissen wo das Problem liegt ist Voraussetzung für die KKP ein aktuelles Lagebild. Ein Vertreter der örtlich zuständigen Polizeidienste, für die Gemeinde das Polizeirevier, im Landkreis die Polizeidirektion oder das Polizeipräsidium, hat dabei die Kriminalität/Verkehrsunfalllage darzustellen und zu analysieren. Weitere Erkenntnisse bringen Opfer- und Bürgerbefragungen. Hier Geld in die Hand zu nehmen ist Sache der Kommunen. Nach Vorliegen des Kriminalitäts-lagebilds kann ein Kriminalitätsatlas erstellt werden. Ein Runder Tisch, beispielsweise „Rat für Kriminalitätsverhütung“ genannt, unter Vorsitz des Bürgermeisters oder Landrats, an dem weitere Ämter, Vereine, interessierte Gruppen bewertet die Sicherheitslage und erarbeitet Vorschläge. So kann beispielsweise die Schaffung einer Stelle der Schulsozialarbeit Ergebnis einer solchen Arbeit sein.
Auch die Einbeziehung der Polizei, bei der Erstellung von Bebauungsplänen, Ortskernsanierungen und anderen Bauprojekten, als Träger öffentlicher Belange ihr Wissen weiterzugeben, gibt die Möglichkeit schon in der Bauplanungsphase spätere kriminalitätsfördernde Bausünden zu verhindern. Auch können sich Bürger im einzelnen für die Gesellschaft einbringen. Aus der Broken-Windows-Theorie ist bekannt, dass Verschmutzung und Beschädigungen an einem Objekt zunehmen, wenn erst mal damit begonnen wurde. Durch die Übernahme von Patenschaften, sei es der saubere Bahnhof oder Spielplatz oder andere Örtlichkeiten oder für Personen selbst kann schnelle unbürokratische Hilfe entstehen und weitere Kriminalität verhindern. Wichtig ist aber auch die angemessene Besetzung von Stellen beim Jugendamt um der Forderung „auf eine Tat soll eine schnelle Reaktion des Staates als Inhaber der Gewaltmonopols folgen“ Rechnung tragen zu können. Um dem Thema „Jugendliche Täter“ gerecht zu werden ist eine schnelle und gute Zusammen-arbeit von Gericht, Staatsanwaltschaft, Jugendamt und Jugendgerichtshilfe notwendig. Dazu bedarf es allerdings der richtig angemessenen personellen Ausstattung. Informationen zum Thema gibt es bei Google unter “Kommunale Kriminalprävention“.