Der Bundestag hat am 24. Juni 2016 die Anpassung der Erbschaft- und Schenkungssteuer an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Das Gesetz muss jedoch nachverhandelt werden, weil der Bundesrat am 08. Juli 2016 die Reform der Erbschaftsteuer vorläufig gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Das ist verständlich, denn CSU und CDU haben in allerletzter Sekunde noch steuerliche Sonderbehandlungen erzwungen, die das Gesetz erneut an die Grenze der Verfassungswidrigkeit schieben.
Auch die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Baden-Württemberg sieht in dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz erhebliche verfassungsrechtliche Risiken, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur halbherzig umgesetzt wurde. Die ASJ fordert deshalb die Mandatsträger der SPD auf, im Vermittlungsverfahren die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beseitigung von Ungleichbehandlungen der Steuerbefreiungen strikt einzuhalten.