AsJ Baden-Württemberg

 

ASJ fordert mehr Steuergerechtigkeit bei der Erbschaftssteuer

Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Der Bundestag hat am 24. Juni 2016 die Anpassung der Erbschaft- und Schenkungssteuer an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Das Gesetz muss jedoch nachverhandelt werden, weil der Bundesrat am 08. Juli 2016 die Reform der Erbschaftsteuer vorläufig gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen hat. Das ist verständlich, denn CSU und CDU haben in allerletzter Sekunde noch steuerliche Sonderbehandlungen erzwungen, die das Gesetz erneut an die Grenze der Verfassungswidrigkeit schieben.

Auch die Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Baden-Württemberg sieht in dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz erhebliche verfassungsrechtliche Risiken, weil die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts nur halbherzig umgesetzt wurde. Die ASJ fordert deshalb die Mandatsträger der SPD auf, im Vermittlungsverfahren die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts zur Beseitigung von Ungleichbehandlungen der Steuerbefreiungen strikt einzuhalten.

Dabei sollte die SPD aber nicht stehen bleiben. Die Reform muss auch die Ziele Chancengleichheit und soziale Teilhabegerechtigkeit verfolgen, auch wenn diese Ziele nicht in einem Schritt erreichbar sind. Das bedeutet:

  • Die Erbschaftsteuer muss auch der Herstellung sozialer Chancengleichheit dienen.
  • Mit der Erbschaftsteuer muss der Staat zielgerichtet auf gleiche Lebenschancen orientiert sein.
  • Reichtum darf sich nicht in der Folge der Generationen in den Händen weniger kumulieren und allein aufgrund von Herkunft oder persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwachsen.
  • Die Konzentration des Vermögens der Superreichen darf nicht weiter steigen.
  • Abgesehen von Freibeträgen für kleine und mittlere Erbschaften ist die Verschonung von Steuern nur mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen, dem Gemeinwohl und der Verwirklichung des Sozialstaates zu rechtfertigen.