AsJ Baden-Württemberg

 

Für gute Arbeit, gegen prekäre Beschäftigung; Koalitionsvertrag umsetzen!

Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Im Koalitionsvertrag heißt es auf Seite 22 u.a.

“Wir wollen die Leiharbeit auf ein zeitlich begrenztes Mittel zur Überbrückung großer Auftragsschwankungen in Unternehmen machen..., Wir setzen uns für gleiches Geld für gleiche Arbeit und gleiche Arbeitsbedingungen ein... Auf Bundesebene setzen wir uns dafür ein, im Teilzeit- und Befristungsgesetz die Möglichkeit für die Befristung der Arbeitsverträge ohne sachlichen Grund zu streichen.“

Leiharbeit, befristete Arbeitsverhältnisse, Arbeiten im Niedriglohn- oder korrekter ausgedrückt im Hungerlohnsektor des Arbeitsmarktes bedeuten Abkehr vom sog. Normalarbeitsverhältnis, worunter wir uns ein Vollzeitarbeitsverhältnis mit in der Regel einer 40 Stunden-Woche und mit so ausreichender Bezahlung vorstellen, dass der Lebensunterhalt der Arbeitnehmer weder durch Zweitjobs und durch Aufstockungsleistungen nach SGB II zusätzlich gesichert werden muss, noch Altersarmut wegen unzureichender Einzahlungen in die Rentenkasse sehenden Auges in Kauf genommen wird. Auf der Abkehr vom Normalarbeitsverhältnis besteht zum großen Teil das sog. deutsche Jobwunder, mit dem sich die jetzige Bundesregierung schmückt.

Nach dem knappen Wahlsieg von Rot - Grün in Niedersachsen verfügen die von der SPD mitregierten Bundesländer seit 1998 zum ersten Mal wieder über eine Mehrheit im Bundesrat. Deshalb begrüßt die ASJ die Bestrebungen, über Gesetzesinitiativen des Bundesrates zu versuchen, die im Teilzeit- und Befristungsgesetz noch bestehende Möglichkeit, Arbeitsverträge ohne jeden Sachgrund zu befristen, zu streichen, bundesweit einen flächendeckenden Mindestlohn einzuführen und die Zulässigkeit, Leiharbeiter in Unternehmen einzusetzen, zeitlich zu begrenzen.

Die ASJ begrüßt als ersten Schritt in die richtige Richtung, dass die Landesregierung haushaltsrechtliche Voraussetzungen dafür geschaffen hat, dass Behördenleiter beantragen können, kettenbefristete Arbeitsverhältnisse insbesondere im Bereich der Justiz- und Kultusverwaltung in unbefristete Arbeitsverhältnisse umzuwandeln.

Die ASJ meint aber, dass die Landesregierung zusätzlich im Bereich der unmittelbaren und mittelbaren Landesverwaltung durch entsprechende Weisungen dafür sorgen soll, es bei Vertragsabschlüssen nicht mehr zu sachgrundlosen Befristungen kommen zu lassen.

Denn mit sachgrundlose Befristungen wird den Personalvertretungen im großen Stil die Möglichkeit genommen, gegen Befristungen sachlich fundierte Einwendungen zu erheben. Sie werden auch dazu eingesetzt, die tarifvertraglich auf höchstens 6 Monate zulässigen Probezeitregelungen faktisch auf bis zu zwei Jahre zu verlängern.

Befristungen stellen auch eklatante Verstöße gegen die Gleichberechtigung dar, weil von den Befristungsfolgen ersichtlich mehr Frauen als Männer betroffen sind. Befristungen sind in einem sozialen Rechtsstaat wie Deutschland grundrechtswidrig, weil mit dem Damoklesschwert der Nichtverlängerung die Grundrechte auf ein menschenwürdiges Dasein, der Meinungs- und Koalitionsfreiheit massiv bedroht werden.

Die ASJ fordert deshalb, sachgrundlose Befristungen im Landesbereich überhaupt nicht mehr zu vereinbaren; kettenbefristete in unbefristete Arbeitsverträge umzuwandeln und von im Landesbereich beauftragten Dienstleistungs- und Werkvertragsunternehmen als Bedingung des Vertragsabschluss die bindende Zusage zur Einhaltung ortsüblicher (guter) Entgelt- und Arbeitsbedingungen zu verlangen.