AsJ Baden-Württemberg

 

SPD-Juristen fordern Abschaffung des Schlichtungsgesetzes

Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Die Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen fordert die Ab-schaffung des baden-württembergischen Schlichtungsgesetzes. Nach dem Schlichtungsgesetz kann bei Forderungen unter € 750,00 und Nachbarschaftsstreitigkeiten eine Zivilklage erst dann erhoben werden, wenn zuvor ein Schlichtungsversuch bei einem amtlichen Schlichter stattgefunden hat.

Die SPD-Juristen bemängeln nun, dass diese Schlichtungsversuche so gut wie nie erfolgreich verlaufen und deshalb die Streitigkeiten eher in die Länge ziehen, so Johannes Fechner, Rechtsanwalt und ASJ-Landesvorstandsmitglied. Auch Justizminister Rainer Stickelberger zeigte sich nicht überzeugt vom Schlichtungsgesetz und sagte der ASJ zu, dass er sich für die Abschaffung des Schlichtungsgesetzes einsetzen werde, weil es sich nicht bewährt habe. Auch Verbände wie etwa der Anwaltsverein forderten die Abschaffung des Schlichtungsgesetzes. Offen ist die ASJ für andere Mediationsverfahren, die tatsächlich Rechtsstreitigkeiten schneller beilegen können, so ASJ-Landesvorsitzender Michael Wirlitsch.

Zufrieden ist die ASJ darüber, dass der Bundestag eine wichtige Maßnahme gegen Abo-Fallen im Internet beschlossen hat: Die schwarz-gelbe Bundesregierung habe endlich eine seit langem von der SPD erhobene Forderung aufgegriffen und beschlossen, dass zukünftig bei sämtlichen Vertragsabschlüssen im Internet, die eine Kostenpflicht für den Verbraucher nach sich ziehen, dies ausdrücklich vor Vertragsabschluss angezeigt werden muss. Allerdings kritisieren die SPD-Juristen, dass kein Betrag genannt ist und somit der Verbraucher immer noch im Ungewissen darüber ist, in welchem Umfang er sich vertraglich zu einer Zahlung verpflichtet. Hier besteht dringender Nachbesserungsbedarf für die ASJ.