Bürokratieabbau zwingend geboten
Abschaffung des Widerspruchsverfahrens im Gesetzentwurf für schnelleres Bauen indes nicht ratsam
ASJ hält die Bedenken des Verwaltungsrichtervereins VW für überzeugend
 
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Bürokratieabbau zwingend geboten
Abschaffung des Widerspruchsverfahrens im Gesetzentwurf für schnelleres Bauen indes nicht ratsam
ASJ hält die Bedenken des Verwaltungsrichtervereins VW für überzeugend
Ziel des vom Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen BW vorgelegten Entwurfs für das schnellere Bauen ist es, das Baugenehmigungsverfahren zu beschleunigen. Das ist wünschenswert. Aber auch in Zukunft wird es Bauherren, Nachbarn, Angrenzer und Dritte geben, die mit der Entscheidung der zuständigen Baurechtsbehörde nicht einverstanden sind und sie im Hinblick auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit überprüfen lassen wollen. Dafür gibt es bisher das Widerspruchsverfahren. Es ist bürgerfreundlich, flexibel, kostengünstig und hat in 85% der Verfahren (!) eine außerordentlich befriedende Wirkung.
Zu Recht und mit überzeugender Begründung weist der Verein der Verwaltungsrichterinnen und Verwaltungsrichter Baden-Württemberg in einer detaillierten Stellungnahme daraufhin, dass die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens, also des Vorverfahrens innerhalb der Verwaltung, weitreichende negative Konsequenzen hätte. Wenn das Widerspruchsverfahren nicht mehr zur Verfügung steht, bleibt den Bürgern, denen die Überprüfung der Entscheidung der Baurechtsbehörde ein Anliegen ist, lediglich die Möglichkeit, unmittelbar das zuständige Verwaltungsgericht, also die unabhängige Dritte Gewalt, anzurufen.
Abgesehen davon, dass die Verwaltungsgerichte nur eine Rechtskontrolle vornehmen können, ist das verwaltungsgerichtliche Verfahren erheblich formaler, aufwendiger und letztlich in mehrfacher Hinsicht kostenintensiver. Die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens würde zu einer beachtlichen Mehrbelastung der Verwaltungsgerichte führen. Und das in einer Zeit, in der die Eingänge in Asylsachen weiterhin stark zunehmen. Gerade ihre Bearbeitung ist aber derzeit außerordentlich dringlich. Es liegt auf der Hand, dass mit einer kaum noch zumutbaren Verlängerung der baurechtlichen VG-Verfahren zu rechnen wäre.
Die ASJ plädiert deshalb dafür, es im Prinzip bei der Filterfunktion des dem VG vorgeschalteten Widerspruchsverfahrens zu belassen.