AsJ Baden-Württemberg

 

Freikauf von Steuerbetrug einschränken

Veröffentlicht in Pressemitteilungen

Selbstanzeige bei Steuerhinterziehung darf nicht zur Strafbefreiung führen!

Der Landesvorstand der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) Baden-Württemberg ist – wie die SPD-Bundestagsfraktion - der Meinung, dass der Freikauf von Steuerhinterziehung durch eine zur Strafbefreiung führende Selbstanzeige (§ 371 der Abgabenordnung) nicht mehr zeitgemäß ist. Sollte sich keine Mehrheit für die Abschaffung dieses Privilegs für Steuerbetrüger finden, dann muss die Vorschrift jedenfalls eingeschränkt werden. Dazu gehört insbesondere:
  • 1. Anstelle genereller Straffreiheit tritt eine fakultative Strafmilderung; nur ausnahmsweise kann von Strafe abgesehen werden.
  • 2. Soweit die Finanzbehörde zuständig ist, darf sie nur mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft von dieser Vorschrift Gebrauch machen.
  • 3. Stellt sich später heraus, dass die Selbstanzeige bewusst falsch oder unvollständig war, muss eine Wiederaufnahme zu Ungunsten des Anzeigenden möglich sein.