AsJ Baden-Württemberg

 

SPD-Juristen tagen in Konstanz

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Konstanzer „Maultaschenfall“ beschäftigt ASJ

Bei seiner jüngsten Sitzung hat sich der ASJ Landesvorstand in Konstanz, statt wie üblich in Stuttgart, getroffen. Gegenstand der Beratung waren der Beschluss eines Thesenpapiers zum Arbeitnehmerdatenschutz, aus dem heraus ein Antrag für den SPD-Landesparteitag im November in Karlsruhe formuliert werden soll, sowie der Konstanzer „Maultaschenfall“. Einer Pflegeheimmitarbeiterin war fristlos gekündigt worden, weil sie Maultaschen für den eigenen Verzehr eingesteckt hatte. Dazu äußerte sich der ASJ-Landesvorsitzende und Konstanzer Fachanwalt für Arbeitsrecht, Michael Wirlitsch,: "Die Kündigungsrechtssprechung der Arbeitsgerichte bei geringwertigen Vermögensdelikten muss korrigiert werden." Dazu führte Wirlitsch aus, dass es bei den allgemeinen Zivilgerichten (die z.B. für Vorstandsmitglieder oder Geschäftsführer zuständig sind) oder auch bei den Verwaltungsgerichten (die für Beamte und Soldaten zuständig sind) keinen Maultaschenfall gäbe. Dort sind Geringfügigkeitsgrenzen von EUR 50,00 anerkannt. Bei Ersttätern im Geringfügigkeitsbereich komme bei den Verwaltungsgerichten in der Regel eine Entlassung aus dem Soldaten- oder Beamtenverhältnis nicht in Betracht.