AsJ Baden-Württemberg

 

VeranstaltungenASJ-Fachtagung 2017

Veröffentlicht in Veranstaltungen
am 11.05.2017

Die ASJ Baden-Württemberg hatte am Wochenende 06./07.05.2017 zu einer Fachtagung nach Heidelberg eingeladen.

Thematische Schwerpunkte waren
- das neue Bundesdatenschutzgesetz,
- Fahrzeugautomation in der Gesetzgebung,
- Wohnungsmangel in Ballungsräumen
Über die aktuellen Rechtsthemen in Bundes- und Landtagsfraktion informierten die rechtspolitischen Sprecher Dr. Johannes Fechner MdB und Sascha Binder MdL.

Auch das Kulturelle kam nicht zu kurz: Am Samstag stand eine Stadtführung unter juristischen Gesichtspunkten durch die Heidelberger Altstadt auf dem Programm.

 

VeranstaltungenASJ-Landeskonferenz 2016

Veröffentlicht in Veranstaltungen
am 10.11.2016


v.l.: Dr. Frank Bräutigam, Dr. Ingo Bott, Michael Rajkowski

 

Am 5. November 2016 fand in Karlsruhe die Landeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) statt. Schwerpunktthema war „Kamera ab, Ton läuft. – Medienöffentlichkeit bei Gerichtsverfahren“.

Grußworte hielten Gisela Fischer von der ASJ Karlsruhe und Sascha Binder, Innen- und Rechtspolitischer sowie Medienpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, der einen kurzen Überblick über die aktuellen rechtspolitischen Themen im Land gab.

Das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen in Gerichtsverfahren erscheint angesichts unseres Umgangs mit modernen Kommunikationsmitteln und eines gewandelten Medienverständnisses nicht mehr zeitgemäß. Deshalb soll es moderat gelockert werden. Bundesjustizminister Heiko Maas hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es Gerichten künftig ermöglicht, in bestimmten Fällen Aufzeichnungen bzw. Übertragungen zu gestatten. Außerdem sind Verbesserungen für Menschen mit Hör- und Sehbehinderung vorgesehen.

Ist das ein weiterer Schritt zur Modernisierung der Justiz? Oder wird dadurch der Gerichtssaal zur Showbühne? Können die Rechte aller Verfahrensbeteiligter immer gewahrt bleiben? Bringt es Menschen unseren Rechtsstaat näher, wenn die Urteilsverkündigung einer breiten Öffentlichkeit kommuniziert wird?

Dazu diskutierten Dr. Johannes Fechner (Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion), Dr. Ingo Bott (Rechtsanwalt) und Dr. Frank Bräutigam (Jurist, Journalist und ARD-Rechtsexperte). Die Moderation hatte Michael Rajkowski.

Veröffentlicht in Bundespolitik
am 10.10.2016

Der Bundestag hat am 24. Juni 2016 die Anpassung der Erbschaft- und Schenkungsteuer an ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts beschlossen. Das Gesetz musste jedoch nachverhandelt werden, weil der Bundesrat am 8. Juli 2016 die Reform der Erbschaftsteuer vorläufig gestoppt und den Vermittlungsausschuss angerufen hat, weil CSU und CDU in allerletzer Sekunde noch steuerliche Sonderbehandlungen erzwungen haben, die das Gesetz erneut an die Grenze der Verfassungswidrigkeit schieben.

Die dem Vorschlag des Vermittlungsausschusses entsprechende Reform der Erbschaft- und Schenkungssteuer ist unzureichend, weil die Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts nur halbherzig umgesetzt wurden. Die Privilegierung von Betriebsvermögen ist nach wie vor nur schwerlich mit dem Gleichheitssatz des Artikels 3 Grundgesetz vereinbar. Die Mandatsträger der SPD werden deshalb aufgefordert, sich auch weiterhin für die Beseitugung der Privilegierungen für Erben großer Unternehmen und für ein verfassungskonformes Erbschaftsteuerrecht einzusetzen.

Die Beachtung des Gleichheitssatzes ist dabei freilich nicht der einzige Aspekt von sozialer Gerechtigkeit. Soziale Gerechtigkeit verlangt gleichrangig auch die Beachtung des Sozialstaatsprinzips: Chancengleichheit und soziale Teilhabegerechtigkeit. Auch wenn diese Ziele nicht in einem Schritt erreichbar sind, muss ein verfassungskonformes Erbschaftsteuerrecht folgenden Anforderungen genügen:

• Die Erbschaftsteuer muss auch der Herstellung sozialer Chancengleichheit dienen.
• Mit der Erbschaftsteuer muss der Staat zielgerichtet auf gleiche Lebenschancen hinwirken.
• Reichtum darf sich nicht in der Folge der Generationen in den Händen weniger kumulieren und allein aufgrund von Herkunft oder persönlicher Verbundenheit unverhältnismäßig anwachsen.
• Die Konzentration des Vermögens der Superreichen darf nicht weiter steigen.
• Abgesehen von Freibeträgen für kleine und mittlere Erbschaften, ist die Verschonung von Steu-ern nur mit dem Erhalt von Arbeitsplätzen, dem Gemeinwohl und der Verwirklichung des Sozial-staates zu rechtfertigen.