AsJ Baden-Württemberg

 

Veröffentlicht in Landespolitik
am 16.08.2024

Die ASJ BW beglückwünscht die neuen Landesverfassungsrichter:Innen und die neuen Stellvertreter:Innen zur Wahl und wünscht allen neuen, aber auch dem Gericht insgesamt, in fordernden Zeiten, eine gute Hand für die richtigen Entscheidungen.

 

Es freut uns besonders, dass auf Vorschlag der SPD BW, als neuer Vizepräsident Dr. O’Sullivan vom Landtag gewählt wurde. Sowohl seine richterliche Erfahrung, wie auch seine Expertise im Bereich des Sozialrechts, aber auch sein kommunalpolitischer Blick, bringt eine wichtige Perspektive in die Beratungen des Gremiums ein. Letztere Perspektive eine, die auch Herr Czisch mit Gewinn für das Gericht nutzbar machen kann. Mit Frau Professorin Dr. Vöneky konnte zudem eine hochkarätige Rechtswissenschaftlerin für das Amt gewonnen werden, deren herausragende Rechtskunde und Erfahrung das Gericht enorm bereichern wird. Gerne würden wir bei Gelegenheit in den gemeinsamen Austausch mit ihnen treten.

Den ausscheidenden Richter:Innen und Stellvertreter:Innen, allen voran dem ehemaligen Vizepräsidenten Dr. Mattes, aber auch Frau Fridrich, sowie dem seit 36 Jahren als Richter ohne Befähigung zum Richteramt als Verfassungsrichter tätigen Professor Dr. Dr. h.c. mult. Jäger danken wir für den Einsatz für Rechtsstaat und Demokratie.

Die Gewinnung derart kompetenter Kandidiernden, die geräuschlosen Abstimmungen im Vorfeld und die problemlosen Wahlen zeigen, derzeit gibt es noch einen Konsens der DemokratInnen, die tragenden Säulen unserer Demokratie und unseres Rechtsstaats auf konsensualer Basis mit über die Parteigrenzen hinaus anerkannten und qualifizierten Expert:Innen zu besetzen. Das darf Mut machen, aber nicht für selbstverständlich angesehen werden. Die ASJ BW wünscht sich auf landespolitischer Ebene eine intensive inhaltliche Auseinandersetzung mit den Ergebnissen des Thüringen Projekts von Maximilian Steinbeis (Die verwundbare Demokratie, Hanser 2024) und einer daraus resultierenden Prüfung der Sicherungsmechanismen für die demokratischen Institutionen unseres Landes, auch dem Verfassungsgerichtshof. Hierzu bringen wir uns gerne mit unserer Expertise ein.

Veröffentlicht in Veranstaltungen
am 08.05.2019

Am 4./5. Mai 2019 fand die diesjährige Fachtagung der ASJ Baden-Württemberg in Karlsruhe statt. Erneut standen zahlreiche aktuelle rechtspolitische Themen auf der Tagesordnung:

-     Klaus Lörcher, früherer Justiziar des Europäischen Gewerkschaftsbundes, berichtete über die „Soziale Dimension Europas“. Er stellte die sozialen Grundrechte der Europäischen Grundrechtecharta dar und konstatierte ein deutliches Defizit bei der Umsetzung der sozialen Rechte. 

-    Jonas Weber MdL referierte über die aktuellen rechtspolitischen Themen in der SPD-Landtagsfraktion. Er stellte hierbei vor allem den Strafvollzug und den Datenschutz in den Vordergrund. 

-     Daniel Born MdL gab einen breit angelegten Überblick zu einem Kernthema sozialdemokratischer Politik, dem Mietrecht und der Wohnungspolitik. Er sprach über die Mietpreisbremse, den sozialen Wohnungsbau und die Gründung einer Landeswohnungsbaugesellschaft. 

-    Marcus Köhler, Richter am Bundesgerichtshof, erläuterte die geplanten Regelungen zur Reform der Vermögensabschöpfung. Er stellte dar, aufgrund der neuen Regelungen werde es künftig erleichtert, auf mutmaßlich aus rechtswidrigen Taten erlangtes Vermögen zuzugreifen. 

-    Johannes Fechner MdB berichtete über die rechtspolitischen Aktivitäten im Bund. Es ergab sich eine lebhafte Diskussion insbesondere zur Erforderlichkeit einer Neuregelung des Prostitutionsrechts. 

-     Michael Wirlitsch und Eberhard Natter informierten über die Entwicklung der Rechtsprechung zu den Loyalitätspflichten im Kirchenarbeitsrecht. Sie führten aus, es bahne sich hierzu ein Konflikt zwischen dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht an. 

Insgesamt bot die Tagung aufgrund der Vielfalt der Themen für jede/n Teilnehmer/in wertvolle Informationen. Anlässlich der nächsten Sitzungen des ASJ-Landesvorstands sollen einzelne Themen, wie die Neuregelung des Prostitutionsrechts, vertieft werden. Alle Interessenten/innen sind herzlich eingeladen, sich an dieser Diskussion zu beteiligen. 

Veröffentlicht in Pressemitteilungen
am 18.10.2018

Zu der Berufungsentscheidung des Landgerichts Gießen gegen die Ärztin Kristina Hänel erklärt Harald Baumann-Hasske, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ):

Die Rechtslage nach den Urteilen aus Gießen führt dazu, dass Ärzte nicht über die Durchführung von legalen Schwangerschaftsabbrüchen informieren dürfen. Wie aber soll eine Schwangere einen Arzt finden, der sie behandelt, wenn dieser nicht öffentlich erklären darf, dass er die Behandlung durchführt? Dies bedeutet eine Bevormundung, die mit dem Grundrecht der Informationsfreiheit nicht in Einklang stehe. Betroffene müssen ihr Recht auf Selbstbestimmung und auf freie Wahl des Arztes wahrnehmen dürfen.

Bei der Diskussion über § 219a StGB geht es nicht um den Schutz des ungeborenen Lebens, sondern um eine Beschränkung von Werbung oder Information. § 219a StGB soll davor bewahren, dass mit Schwangerschaftsabbrüchen unlauter Werbung betrieben wird. Das ist nicht nötig, denn § 27 der Berufsordnung der Ärzte verbietet unsachliche, anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung.

Es ist unsinnig an einer Vorschrift festzuhalten, die die Information über ein nach § 218a StGB nicht strafwürdiges Verhalten unter Strafe stellt. Das bedeutet einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Mediziner, der völlig unverhältnismäßig ist. Selbst das Landgericht in Gießen hält das Gesetz für unsinnig, sieht sich aber an den Wortlaut gebunden.

Es besteht dringender Handlungsbedarf durch den Gesetzgeber, aber CDU und CSU haben den Entwurf des Justizministeriums blockiert.

§ 219a StGB gehört abgeschafft. Über Jahrzehnte wurde er überhaupt nicht angewandt. Der nun durch die Debatte erzeugte Druck geht besonders zulasten der betroffenen Frauen und Mädchen. Das dürfen wir nicht hinnehmen.