Die gut besuchte virtuelle Sitzung des Landesvorstands war mehreren hochaktuellen Themen gewidmet, für die wir zwei ausgewiesene Experten gewonnen hatten:
Die Diskussion über ein AfD-Parteiverbotsverfahren beschränkte sich bisher auf die Fragen, ob die vorliegenden Beweise für ein Parteiverbot ausreichten und ob ein Parteiverbotsverfahren politisch angestrebt werden solle. Armin Nack, ehemals Vorsitzender des 1. Strafsenats des BGH, machte uns im ersten Teil der Sitzung auf einen weiteren, bisher vernachlässigten Aspekt aufmerksam: Wie läuft ein Parteiverbotsverfahren vor dem BVerfG prozessual ab?
Näheres zum AfD-Verbotsverfahren findet ihr hier.
Wir hatten uns alle sehr auf den langfristig vorbereiteten, virtuellen Besuch von Saskia Esken in unserem Landesvorstand gefreut. Gerne hätten wir uns mit ihr über den Start der neuen Regierung und über die Konsequenzen der SPD nach dem unbefriedigenden Wahlergebnis ausgetauscht. Leider musste Saskia kurzfristig wegen einer Sitzung des Koalitionsausschusses absagen.
Die Grenzschließungen des Innenministers Dobrindt sind rechtswidrig und verstoßen sowohl gegen Unionsrecht als auch nationales Recht. Derartige Weisungen untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat und legen die Axt an die europäische Friedensidee.
Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen des Landes Baden-Württemberg verurteilt die voreilige und rechtswidrige Einführung von Grenzkontrollen durch den Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt. Aus politischen Gründen wird nationales und Unionsrecht gebrochen. Damit verstößt er gegen seine Amtspflichten und das Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes (Artikel 20 Abs. 3 GG).