Die gut besuchte virtuelle Sitzung des Landesvorstands war mehreren hochaktuellen Themen gewidmet, für die wir zwei ausgewiesene Experten gewonnen hatten:
Die Diskussion über ein AfD-Parteiverbotsverfahren beschränkte sich bisher auf die Fragen, ob die vorliegenden Beweise für ein Parteiverbot ausreichten und ob ein Parteiverbotsverfahren politisch angestrebt werden solle. Armin Nack, ehemals Vorsitzender des 1. Strafsenats des BGH, machte uns im ersten Teil der Sitzung auf einen weiteren, bisher vernachlässigten Aspekt aufmerksam: Wie läuft ein Parteiverbotsverfahren vor dem BVerfG prozessual ab?
Näheres zum AfD-Verbotsverfahren findet ihr hier.