Die Grenzschließungen des Innenministers Dobrindt sind rechtswidrig und verstoßen sowohl gegen Unionsrecht als auch nationales Recht. Derartige Weisungen untergraben das Vertrauen in den Rechtsstaat und legen die Axt an die europäische Friedensidee.
Die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen des Landes Baden-Württemberg verurteilt die voreilige und rechtswidrige Einführung von Grenzkontrollen durch den Bundesminister des Innern Alexander Dobrindt. Aus politischen Gründen wird nationales und Unionsrecht gebrochen. Damit verstößt er gegen seine Amtspflichten und das Rechtsstaatsgebot des Grundgesetzes (Artikel 20 Abs. 3 GG).