Veröffentlicht in Pressemitteilungen
am 07.05.2012
Die Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen fordert die Ab-schaffung des baden-württembergischen Schlichtungsgesetzes. Nach dem Schlichtungsgesetz kann bei Forderungen unter € 750,00 und Nachbarschaftsstreitigkeiten eine Zivilklage erst dann erhoben werden, wenn zuvor ein Schlichtungsversuch bei einem amtlichen Schlichter stattgefunden hat.