Veröffentlicht in Veranstaltungen
am 19.12.2011
durch das Urteil des Europäischen Menschengerichtshofs von 17.12.2009 und das Urteil des Verfassungsgerichts von 04.05.2011 wurden die bislang geltenden Bestimmungen der Sicherungsverwahrung für verfassungswidrig erklärt. Daraufhin wurde die Sicherungsverwahrung in vielen Medien und der Öffentlichkeit oft reißerisch diskutiert. Grund für die Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ), dieses Thema und die notwendigen Reformschritte in aller Sachlichkeit zu diskutieren.