Diese Frage diskutierten wir anlässlich der Sitzung des Landesvorstands am 19. November 2025 mit dem rechtspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Boris Weirauch.
 
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Diese Frage diskutierten wir anlässlich der Sitzung des Landesvorstands am 19. November 2025 mit dem rechtspolitischen Sprecher der SPD-Landtagsfraktion Boris Weirauch.
Boris berichtete uns, in der letzten Zeit sei es vermehrt zu Bewerbungen von rechtsextremen Bewerbern/innen für den juristischen Vorbereitungsdienst gekommen. Vor allem im Land Sachsen sei dies aufgrund der Rechtsprechung des Sächsischen Verfassungsgerichtshofs der Fall. Nach dem Urteil des Bundesverwaltungsgerichts vom 10.10.2023 (2 C 15.23) müssten Bewerber/innen für das Referendariat Mindestanforderungen an die Verfassungstreuepflicht erfüllen.
Die SPD-Fraktion habe nun einen Gesetzentwurf zur Änderung des Justizausbildungsgesetzes vorgelegt (Drucksache 17/9871). Es solle keine Regelanfrage beim Landesamt für Verfassungsschutz eingeführt, wohl aber eine Rechtsgrundlage für die Ablehnung von ungeeigneten Bewerbern/innen geschaffen werden. Wer die freiheitlich-demokratische Grundordnung beseitigen wolle, dürfe nicht zum Referendariat zugelassen werden.
Wir haben die Zielsetzung dieses Gesetzentwurfs einhellig begrüßt. Boris rechnet damit, dass das Gesetz noch vor der Landtagswahl verabschiedet wird.
Ergänzend berichtete uns Boris kurz über die Überlegungen der Fraktion zur Reform der Juristenausbildung. Geplant sei die Einführung eines sog. integrierten Bachelors, der im Laufe des juristischen Studiums unter bestimmten Voraussetzungen von denjenigen Studierenden erworben könne, die das Erste Juristische Staatsexamen nicht ablegten.
Wir haben diese Überlegungen sehr begrüßt, weil hierdurch der Druck aus dem juristischen Studium herausgenommen wird. Studierende, die aus welchen Gründen auch immer das Erste Juristische Staatsexamen nicht ablegen, können im Laufe des juristischen Studiums zumindest einen akademischen Grad erwerben. Wir diskutierten mit Boris verschiedene Detailfragen zu dem Gesetzentwurf.