Mitbestimmungsrechte in der Justiz müssen gestärkt werden
Die Arbeitsgemeinschaft der Juristinnen und Juristen (ASJ) Baden-Württemberg begrüßt es sehr, dass das Justizministerium Baden-Württemberg eine Gesetzesinitiative ergriffen hat mit dem Ziel, die Mitbestimmungsrechte in der Justiz und damit die Unabhängigkeit der Justiz zu stärken. „Mit der Veröffentlichung des Diskussionsentwurfs und dem Aufruf zur Beteiligung am Diskussionsprozess wird der neue Politikstil des „Hörens und Gehörtwerdens“ in vorbildlicher Weise umgesetzt“, so der ASJ-Landesvorsitzende Michael Wirlitsch.
Die Arbeitsgemeinschaft der sozialdemokratischen Juristinnen und Juristen fordert die Ab-schaffung des baden-württembergischen Schlichtungsgesetzes. Nach dem Schlichtungsgesetz kann bei Forderungen unter € 750,00 und Nachbarschaftsstreitigkeiten eine Zivilklage erst dann erhoben werden, wenn zuvor ein Schlichtungsversuch bei einem amtlichen Schlichter stattgefunden hat.