AsJ Baden-Württemberg

 

ASJ-Landeskonferenz 2016

Veröffentlicht in Veranstaltungen


v.l.: Dr. Frank Bräutigam, Dr. Ingo Bott, Michael Rajkowski

 

Am 5. November 2016 fand in Karlsruhe die Landeskonferenz der Arbeitsgemeinschaft sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) statt. Schwerpunktthema war „Kamera ab, Ton läuft. – Medienöffentlichkeit bei Gerichtsverfahren“.

Grußworte hielten Gisela Fischer von der ASJ Karlsruhe und Sascha Binder, Innen- und Rechtspolitischer sowie Medienpolitischer Sprecher der SPD-Landtagsfraktion, der einen kurzen Überblick über die aktuellen rechtspolitischen Themen im Land gab.

Das seit 1964 bestehende Verbot von Ton- und Fernseh-Rundfunkaufnahmen in Gerichtsverfahren erscheint angesichts unseres Umgangs mit modernen Kommunikationsmitteln und eines gewandelten Medienverständnisses nicht mehr zeitgemäß. Deshalb soll es moderat gelockert werden. Bundesjustizminister Heiko Maas hat dazu einen Gesetzentwurf vorgelegt, der es Gerichten künftig ermöglicht, in bestimmten Fällen Aufzeichnungen bzw. Übertragungen zu gestatten. Außerdem sind Verbesserungen für Menschen mit Hör- und Sehbehinderung vorgesehen.

Ist das ein weiterer Schritt zur Modernisierung der Justiz? Oder wird dadurch der Gerichtssaal zur Showbühne? Können die Rechte aller Verfahrensbeteiligter immer gewahrt bleiben? Bringt es Menschen unseren Rechtsstaat näher, wenn die Urteilsverkündigung einer breiten Öffentlichkeit kommuniziert wird?

Dazu diskutierten Dr. Johannes Fechner (Rechtspolitischer Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion), Dr. Ingo Bott (Rechtsanwalt) und Dr. Frank Bräutigam (Jurist, Journalist und ARD-Rechtsexperte). Die Moderation hatte Michael Rajkowski.

Zu Beginn stellt Johannes Fechner den aktuellen Gesetzentwurf von CDU/CSU und SPD vor. Frank Bräutigam beschrieb in seinem Statement die praktischen Abläufe bei der Pressearbeit in der Rechtsredaktion. Außerdem beleuchtete er die Aspekte Wahrheitsfindung und Persönlichkeitsrechte. Er vertrat die Auffassung, der jetzige Gesetzentwurf sei ein erster, vorsichtiger Schritt. Ingo Bott äußerte sich aus der Sicht des Strafverteidigers anschließend kritisch über den Gesetzentwurf. Er greife in die Persönlichkeitsrechte der Verfahrensbeteiligten ein.