AsJ Baden-Württemberg

Herzlich willkommen!

In der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ) sind Juristinnen und Juristen unterschiedlichster Fachrichtungen und Arbeitsgebiete, Studenten und Referendare organisiert, deren Augenmerk vor allem auf die Bereiche der Rechtspolitik gerichtet ist. In der ASJ sind überwiegend Parteimitglieder aktiv, aber auch uns Nahestehende binden wir aktiv mit ein. Wir verstehen uns als Facharbeitsgemeinschaft, die rechtspolitische Zielvorgaben formuliert und die rechtspolitische Arbeit der SPD aufmerksam begleitet und aktiv unterstützt. Die ASJ ist bundesweit organisiert und hat in den Bundesländern jeweils Landesverband und Bezirks-/Kreisverbände. Die ASJ wirkt als fachpolitische Arbeitsgemeinschaft bei allen rechtspolitisch relevanten Fragen mit. Schwerpunkte der Arbeit waren und sind Fragen verstärkter Bürgerbeteiligung, des Zuwanderungsrechts, der Rechtsberatung und des Parteienrechts. In den letzten Jahren hat die AsJ eine intensive Debatte über Probleme der Bio- und Gentechnologie begonnen. Juristenausbildung, arbeitsrechtliche Fragen und die Weiterentwicklung des europäischen Verfassungsrechts sind ebenfalls aktuelle Beratungsgegenstände. Nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit und informieren Sie sich über Ihre ASJ vor Ort. Übrigens die Mitarbeit in der ASJ ist willkommen.

Dr. Thomas Schuster
ASJ-Landesvorsitzender

 

Veröffentlicht in Veranstaltungen
am 08.05.2019

Am 4./5. Mai 2019 fand die diesjährige Fachtagung der ASJ Baden-Württemberg in Karlsruhe statt. Erneut standen zahlreiche aktuelle rechtspolitische Themen auf der Tagesordnung:

-     Klaus Lörcher, früherer Justiziar des Europäischen Gewerkschaftsbundes, berichtete über die „Soziale Dimension Europas“. Er stellte die sozialen Grundrechte der Europäischen Grundrechtecharta dar und konstatierte ein deutliches Defizit bei der Umsetzung der sozialen Rechte. 

-    Jonas Weber MdL referierte über die aktuellen rechtspolitischen Themen in der SPD-Landtagsfraktion. Er stellte hierbei vor allem den Strafvollzug und den Datenschutz in den Vordergrund. 

-     Daniel Born MdL gab einen breit angelegten Überblick zu einem Kernthema sozialdemokratischer Politik, dem Mietrecht und der Wohnungspolitik. Er sprach über die Mietpreisbremse, den sozialen Wohnungsbau und die Gründung einer Landeswohnungsbaugesellschaft. 

-    Marcus Köhler, Richter am Bundesgerichtshof, erläuterte die geplanten Regelungen zur Reform der Vermögensabschöpfung. Er stellte dar, aufgrund der neuen Regelungen werde es künftig erleichtert, auf mutmaßlich aus rechtswidrigen Taten erlangtes Vermögen zuzugreifen. 

-    Johannes Fechner MdB berichtete über die rechtspolitischen Aktivitäten im Bund. Es ergab sich eine lebhafte Diskussion insbesondere zur Erforderlichkeit einer Neuregelung des Prostitutionsrechts. 

-     Michael Wirlitsch und Eberhard Natter informierten über die Entwicklung der Rechtsprechung zu den Loyalitätspflichten im Kirchenarbeitsrecht. Sie führten aus, es bahne sich hierzu ein Konflikt zwischen dem Europäischen Gerichtshof und dem Bundesverfassungsgericht an. 

Insgesamt bot die Tagung aufgrund der Vielfalt der Themen für jede/n Teilnehmer/in wertvolle Informationen. Anlässlich der nächsten Sitzungen des ASJ-Landesvorstands sollen einzelne Themen, wie die Neuregelung des Prostitutionsrechts, vertieft werden. Alle Interessenten/innen sind herzlich eingeladen, sich an dieser Diskussion zu beteiligen. 

Veröffentlicht in Pressemitteilungen
am 18.10.2018

Zu der Berufungsentscheidung des Landgerichts Gießen gegen die Ärztin Kristina Hänel erklärt Harald Baumann-Hasske, Vorsitzender der Arbeitsgemeinschaft Sozialdemokratischer Juristinnen und Juristen (ASJ):

Die Rechtslage nach den Urteilen aus Gießen führt dazu, dass Ärzte nicht über die Durchführung von legalen Schwangerschaftsabbrüchen informieren dürfen. Wie aber soll eine Schwangere einen Arzt finden, der sie behandelt, wenn dieser nicht öffentlich erklären darf, dass er die Behandlung durchführt? Dies bedeutet eine Bevormundung, die mit dem Grundrecht der Informationsfreiheit nicht in Einklang stehe. Betroffene müssen ihr Recht auf Selbstbestimmung und auf freie Wahl des Arztes wahrnehmen dürfen.

Bei der Diskussion über § 219a StGB geht es nicht um den Schutz des ungeborenen Lebens, sondern um eine Beschränkung von Werbung oder Information. § 219a StGB soll davor bewahren, dass mit Schwangerschaftsabbrüchen unlauter Werbung betrieben wird. Das ist nicht nötig, denn § 27 der Berufsordnung der Ärzte verbietet unsachliche, anpreisende, irreführende oder vergleichende Werbung.

Es ist unsinnig an einer Vorschrift festzuhalten, die die Information über ein nach § 218a StGB nicht strafwürdiges Verhalten unter Strafe stellt. Das bedeutet einen Eingriff in die Berufsausübungsfreiheit der Mediziner, der völlig unverhältnismäßig ist. Selbst das Landgericht in Gießen hält das Gesetz für unsinnig, sieht sich aber an den Wortlaut gebunden.

Es besteht dringender Handlungsbedarf durch den Gesetzgeber, aber CDU und CSU haben den Entwurf des Justizministeriums blockiert.

§ 219a StGB gehört abgeschafft. Über Jahrzehnte wurde er überhaupt nicht angewandt. Der nun durch die Debatte erzeugte Druck geht besonders zulasten der betroffenen Frauen und Mädchen. Das dürfen wir nicht hinnehmen.

VeranstaltungenASJ-Fachtagung 2017

Veröffentlicht in Veranstaltungen
am 11.05.2017

Die ASJ Baden-Württemberg hatte am Wochenende 06./07.05.2017 zu einer Fachtagung nach Heidelberg eingeladen.

Thematische Schwerpunkte waren
- das neue Bundesdatenschutzgesetz,
- Fahrzeugautomation in der Gesetzgebung,
- Wohnungsmangel in Ballungsräumen
Über die aktuellen Rechtsthemen in Bundes- und Landtagsfraktion informierten die rechtspolitischen Sprecher Dr. Johannes Fechner MdB und Sascha Binder MdL.

Auch das Kulturelle kam nicht zu kurz: Am Samstag stand eine Stadtführung unter juristischen Gesichtspunkten durch die Heidelberger Altstadt auf dem Programm.